Tübingen, 10.05.2024
Breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen und ehrenamtlichen Organisationen fordert eine diskriminierungsarme „Bezahlkarte für Flüchtlinge“ im Landkreis Tübingen.
Für kommenden Dienstag, 14.05.2024 um 19 Uhr lädt das Bündnis interessierte Mitmenschen sowie Vertreter:innen der demokratischen Fraktionen des Kreistags zu einer öffentlichen Veranstaltung zur Bezahlkarte ins Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Str. 45 in Tübingen, ein, auf der die Forderungen des Bündnisses vorgestellt und diskutiert werden sollen.
„Wenn überhaupt eine solche ‚Bezahlkarte für Geflüchtete‘ hier im Landkreis eingeführt werden soll, dann muss diese im Alltag ohne Einschränkungen nutzbar sein und diskriminierungsfrei verwendet werden können“, schreibt das Bündnis in einem kürzlich verschickten Brief an Kreisverwaltung und alle Kreistagsfraktionen, in dem weitere detaillierte Forderungen für die künftige Gestaltung einer solchen Bezahlkarte genannt und ausführlich begründet werden.
Die kürzlich im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung sehe die Bezahlkarte nur als eine Möglichkeit vor, mit der die auf kommunaler Ebene zuständigen Behörden künftig Sozialleistungen an Geflüchtete auszahlen könnten. „Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung für Länder und Landkreise, so eine Karte einzuführen, ergibt sich daraus noch nicht“, sagt Matthias Schuh von der Tübinger Beratungsstelle Plan.B, die das Bündnis mit initiiert hat. „Aber natürlich sind wir uns der parteipolitischen Realitäten hier vor Ort bewusst und müssen davon ausgehen, dass die Bezahlkarte auch hier bei uns im Landkreis Tübingen kommen wird“.
Dem Bündnis gehe es deshalb mit den jetzt erhobenen Forderungen zur Gestaltung der Bezahlkarte darum, zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und Schadensbegrenzung zu betreiben, „auch wenn wir dieses migrations- und integrationspolitisch unsinnige und diskriminierende Instrument eigentlich grundsätzlich ablehnen“, so Diakon Bernward Hecke, Flüchtlingsbeauftragter des katholischen Dekanats Rottenburg, der die Initiative ebenfalls unterstützt.
Das Recht auf soziale, gesellschaftliche und ökologische Teilhabe der Betroffenen, die ohnehin nur finanzielle Leistungen unterhalb des Existenzminimus erhielten, müsse, so die Forderung des Bündnisses, auch mit einer Bezahlkarte unbedingt gewahrt bleiben. Diese müsse deshalb auch die Möglichkeit bieten, z.B. die monatlichen Abo-Kosten für ein Deutschland-Ticket abbuchen lassen zu können oder die Kosten für Rechtsanwälte und andere Stellen bargeldlos zu überweisen.
Insbesondere sollte eine Bezahlkarte unbegrenzt bundesweit nutzbar sein und der komplette Betrag auf der Karte ohne künstliche Beschränkung auch in Bar abgehoben werden können, findet Anna Mayer vom Tübinger Verein move on: „Gerade prekär lebende Menschen sind auf Bargeld angewiesen. Beispielsweise um gebrauchte Sachen auf Kleinanzeigen oder dem Flohmarkt zu erwerben, oder um sich gegenseitig zu unterstützen, wenn das Geld vom Amt erst einen Monat später kommt als beantragt.“
Die beste ‚Bezahlkarte‘ sei ohnehin die Bankkarte für ein eigenes Bankkonto, und eine staatliche Bezahlkarte nur als Überbrückungslösung tauglich, stellt das Bündnis fest. Sobald Geflüchtete ein eigenes Bankkonto hätten sollten die Leistungen deshalb wie bisher unbürokratisch auf dieses überwiesen werden.
Anhang: Schreiben des Bündnisses an Landkreis und Kreistagsfraktionen (Forderungskatalog) vom 10.05.2024
Im Bündnis vertretene Organisationen und Unterzeichnende des Anschreibens an Landkreis und Kreistagsfraktionen sind:
Pressekontakt:
E-Mail: bezahlkarte@tuebingen.social